UMGANG MIT FUNDTIEREN UND WIDRIGER TIERHALTUNG

 

Bitte zögern Sie nicht und … 

 

> … informieren Sie schnellstmöglich das zuständige Ordnungsamt über die nicht artgerechte Tierhaltung oder Fundtiere. Im Gegensatz zu Privatpersonen oder einem Tierschutzverein hat das Ordnungsamt weitreichende Befugnisse, um den Tieren schnell und kurzfristig helfen zu können.

 

> … um bei widriger Tierhaltung Streitigkeiten mit Familienmitgliedern, Bekannten, Nachbarn usw. aus dem Weg zu gehen, können Sie dem Ordnungsamt anonym Informationen zukommen lassen bzw. das Ordnungsamt auffordern, Ihre Angaben diskret zu behandeln. 

 

Befugnisse des Ordnungsamtes und Kreisveterinäramt

 

Warum sollte die Meldung an das Ordnungsamt gehen?

 

> Im Gegensatz zu Privatpersonen oder einem Tierschutzverein ist das Ordnungsamt befugt: 

 

• sich Zutritt zu den betroffenen Tieren zu verschaffen,

 

• Verbesserungen der Tierhaltung zu erzwingen,

 

• ggf. eine Beschlagnahme der Tiere durchzuführen und

 

• eine alternative Unterbringung anzuordnen (z.B. im Tierheim).

 

 

 

> Sollte das Ordnungsamt nicht erreichbar sein oder Sie sich scheuen, persönlich Vorkommnisse zu melden, können Sie alternativ den für die Tierhaltung zuständigen Tierschutzverein informieren. Dieser leitet dann die Meldung schnellstmöglich (ggf. auch anonym) an das zuständige Ordnungsamt weiter. 

 

> Bei Fundtieren sollen/müssen die Finder zuerst das zuständige Ordnungsamt bzw. am Wochenende die Polizei telefonisch informieren.

 

> Beim Ordnungsamt ist zu erfragen, ob das gefundene Tier als Fundtier anerkannt wird (hiervon hängt die Kostenübernahme der Ordnungsämter / Städte ab).

 

In diesem Zusammenhang möchten wir erwähnen, dass uns immer wieder Anrufe bezüglich wildlebender Tiere erreichen. 

Wir haben für viele dieser Tiere keine Unterbringung . In Einzelfällen mag es möglich sein, jedoch helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach dem passendem Ansprechpartner.

 

Wir möchten Sie deshalb noch auf Folgendes aufmerksam machen: Wenn Sie ein Tier anfüttern, geht es in Ihren Besitz über, Sie tragen dann die Verantwortung für das Wohlergehen.

 

Bei „Gefahr im Verzug“ bei der Polizei melden!

 

> Sollte es sich um einen akuten Notfall handeln („Gefahr im Verzug“), so können Sie sich natürlich an jede Polizeidienststelle wenden.

 

> Diese wird ggf. Sofortmaßnahmen einleiten, das zuständige Ordnungsamt und/oder Kreisveterinäramt kurzfristig alarmieren und sich evtl. darüber hinaus um eine ordnungsrechtliche bzw. strafrechtliche Verfolgung kümmern.

 

> Bei Fundtieren wendet sich die Polizei entsprechend an das Ordnungsamt oder an den zuständigen Tierschutzverein.

 

 Wenn Sie das Tierheim informieren …

 

… kommt es leider des Öfteren vor, dass wir Meldungen an das zuständige Ordnungsamt weiterleiten und sich auch nach Tagen nichts Sichtbares bzw. Gravierendes verändert hat oder das Ordnungsamt ein Tier nicht als Fundtier anerkennt und somit die Aufnahme in ein Tierheim und die Kostenübernahme verweigert.

 

> Bei schlechter Tierhaltung kann dies folgende Ursachen haben.

 

• Die Tierhaltung war nicht zu beanstanden, da aus Sicht des Ordnungsamtes keine Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen.

 

• Die Tierhaltung war zu beanstanden und es wurden den Tierhaltern seitens des Ordnungsamtes konkrete Auflagen erteilt (also Verbesserungsmaßnahmen angeordnet), die die Tierhalter innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen haben, da nur geringfügige Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen.

 

• Die Tierhaltung war zu beanstanden und es wurden den Tierhaltern seitens des Ordnungsamtes konkrete Auflagen erteilt (also Verbesserungsmaßnahmen angeordnet), die die Tierhalter innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen haben, da zwar wesentliche Verstöße gegen geltende Verordnungen oder Gesetze vorlagen, diese aber nicht so gravierend waren, um eine sofortige Beschlagnahmung einzuleiten.

 

• Die Tierhaltung war zu beanstanden und es wurde auch eine kurzfristige Beschlagnahmung angeordnet. Allerdings benötigt das Ordnungsamt u.U. einige Zeit, um eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für die Tiere zu organisieren. Wo können beispielsweise innerhalb kürzester Zeit 4 Pferde, 1 Esel, 5 Ziegen und 3 Hunde untergebracht werden?

 

• Das Ordnungsamt hat noch keine Kontrolle vornehmen können.

 

> Bei Fundtieren kann dies folgende Ursachen haben.

 

• Das Tier wurde nicht als Fundtier, sondern als herrenlos/wildlebend bezeichnet.

 

• Die Kosten für die Unterbringung und tierärztliche Maßnahmen werden vom Ordnungsamt nicht übernommen.

 

 

Bitte lassen Sie Ihren Ärger nicht an uns Tierschützern, dem Tierschutzverein oder Tierheim aus, denn Sie können davon ausgehen, dass wir mindestens genauso unglücklich über die unverändert schlechte Tierhaltung sind, wie Sie selbst!

 

Erkundigen Sie sich stattdessen bitte beim zuständigen Ordnungsamt oder Kreisveterinäramt über den konkreten Fall.